Gutachten
Die vereinten Ernennungskommissionen für das Notariat sind ebenfalls zuständig, um Gutachten und Vorschläge über das allgemeine Funktionieren des Notariats abzugeben.
Diese Gutachten werden beim Justizminister, bei der nationalen Notariatskammer, bei der Abgeordnetenkammer und beim Senat hinterlegt.